Das TMG wird zum DDG umbenannt - Einfach das Impressum anpassen!
Seit Mai 2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) in Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umbenannt, deswegen müssen wir als Website-Betreiber*innen den Verweis auf das ehamlige "§ 5 TMG" in "§ 5 DDG" ändern oder noch einfacher: den Verweis auf das Gesetz komplett weggelassen.
Weitere Details dazu kannst du auf der Website des VGSD nachlesen: Das solltest du im Impressum deiner Website ändern.