Das TMG wird zum DDG umbenannt – Einfach das Impressum anpassen!

Eine Waage und ein Paragraf-Zeichen auf schwarzen Hintergrund

Verfasst von

in

Seit Mai 2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) in Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umbenannt, deswegen müssen wir als Website-Betreiber*innen den Verweis auf das ehamlige „§ 5 TMG“ in „§ 5 DDG“ ändern oder noch einfacher: den Verweis auf das Gesetz komplett weggelassen.

Weitere Details dazu kannst du auf der Website des VGSD nachlesen: Das solltest du im Impressum deiner Website ändern.